Haftungsausschluss

Der Haftungsausschluss gilt als Zusammenfassung und Ergänzung zu den geltenden AGB.

1.1. Haftungsausschluss

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Berechtigung zur Teilnahme erfolgt ausnahmslos durch das Lesen dieser Grundregeln. Zu Beginn jeder Veranstaltung wird per Handzeichen überprüft, ob jeder Teilnehmer von diesen Informationen Kenntnis genommen hat. Der Teilnehmer verzichtet auf alle Rechtsansprüche gegenüber dem Organisator bzw. Dritten und bestätigt durch seine Teilnahme, dass er physisch und psychisch gesund ist und vorliegenden Haftungsausschluss gewissenhaft und vollständig gelesen hat.

Der Veranstalter behält sich vor, sich dieses Dokument von den Teilnehmern in regelmäßigen Abständen oder bei Änderungen unterschreiben zu lassen. Bei Minderjährigen ist die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten notwendig. Dies wird ebenfalls durch eine Unterschrift dokumentiert.

Jeder Teilnehmer haftet persönlich für Schäden an Drittpersonen (Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, Schadensersatzansprüche), sowie Sachbeschädigungen (Sachbeschädigung, Schadensersatzansprüche). Für ausreichenden Versicherungsschutz hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen.

Der Organisator des oben angeführten Events hat das Recht, einen Teilnehmer, der durch sein Verhalten eine Gefahr für andere Teilnehmer (insbesondere in Hinblick auf deren Gesundheit) oder für den Austragungsort (insbesondere in Hinblick auf eine Sachbeschädigung) darstellt, ohne Verwarnung vom oben angeführten Event auszuschließen. Weiterhin können Personen ausgeschlossen werden, die sich nicht an die, von den Organisatoren vorgegebenen Regeln (in diesem Dokument aufgeführt) halten. Die Beurteilung eines Ausschlussgrundes obliegt ausschließlich dem Organisator „Larp Passau e.V.“.

Ich verstehe, dass während der Teilnahme an der Veranstaltung, gewisse Risiken bestehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die durch die Natur der Aktivität, die Ausrüstung oder das Verhalten anderer Teilnehmer entstehen können.

Ich bestätige, dass ich ausreichend über die möglichen Risiken und Gefahren der Aktivitäten informiert bin und in der Lage bin, diese zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren.

Ich übernehme die alleinige Verantwortung für eventuelle Verletzungen, Schäden oder Verluste, die ich während der Teilnahme an den Aktivitäten erleiden könnte, und entbinde die Einrichtung, Veranstalter, Betreuer und deren Mitarbeiter von jeglicher Haftung für solche Vorfälle.

1.2. Verein

Alle Veranstaltungen werden durch „Larp Passau e.V.“ organisiert und ausgerichtet. Der Vorstand und die Vereinssatzungen können jederzeit über www.larp-passau.org eingesehen werden. Eine Mitgliedschaft im Verein ist zur Teilnahme nicht nötig.

1.3. Sicherheit

  • Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen während der Veranstaltung nicht weiterverwendet oder mitgeführt werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Ausrüstung der Teilnehmer.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung Sicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Veranstaltungen dieser Art hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
  • Alkoholisierte Personen dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
  • Wer Medikamente in einer Menge zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss.
  • Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen sind Folge zu leisten.
  • Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

1.4. Verbote

Aus Sicherheitszwecken ist den Teilnehmern der Veranstaltungen das Mitführen und Benutzen folgender Gegenstände untersagt:

  • Alkoholische Getränke aller Art, sofern sie nicht explizit vom Veranstalter genehmigt wurden.
  • Waffen aller Art, soweit sie die üblichen Regeln des „Brotzeitmessers“ bzw. „Gebrauchsmessers“ überschreiten.
  • Pyrotechnische Artikel aller Art
  • Offene Feuerquellen, insbesondere alle Arten von Hitzequellen, die eine Feuergefahr für Wald und Wiesen bedeuten.
  • Tiere
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial

1.5. Sicherheit der Ausrüstung

  • Alle Spielgegenstände, im Besonderen Larp-Waffen und Rüstungen müssen den Veranstaltern zur Kontrolle auf ihre Sicherheit vor Spielbeginn vorgelegt werden. Eine entsprechende Anschauung hebt nicht die unter 1.3. genannten Punkte auf.
  • Larp-Waffen müssen der üblichen Bauart in diesem Bereich entsprechen. Zugelassen sind hierbei Latex-Waffen als auch selbst gefertigte Tape-Waffen
  • Sollten an Larp-Waffen und Rüstungen während des Spielbetriebs Fehler oder Veränderungen auftreten, so müssen diese unverzüglich selbstständig aus dem Spiel entfernt werden
  • Schilde mit festem Kern (Holz etc.) sind verboten

1.6. Sicherheit im Spiel

  • Das Zustechen mit den Larp-Waffen ist verboten
  • Schläge mit dem Schildrand sind verboten
  • Der Vollkörperkontakt in Form von Ringen ist erlaubt
  • Schläge auf Kopf und Hals sind verboten
  • Schläge auf Finger und Hände sollten vermieden werden
  • Die Nutzung von nicht gesicherten Gegenständen im Kampf ist verboten

1.7. Krankheiten und Einschränkungen

Teilnehmer, die Krankheiten unterliegen, die das Spiel beeinflussen und/oder auf die Rücksicht genommen werden muss, z.B. Asthma, Lebensmittelallergien, psychische Probleme, müssen dies dem Veranstalter mitteilen. Dem Veranstalter muss weiterhin mitgeteilt werden, wo sich benötigte Medikamente befinden, um im Notfall Hilfe leisten zu können.

1.8. Weitere Informationen

Unsere AGB.
Basiswissen für Alle

1.9. Sonstiges

Die Wirksamkeit dieses Haftungsausschlusses bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieses Haftungsausschlusses unberührt.

Stand: 07/2023
(dieser Haftungsausschluss ersetzt alle vorherigen)