AGB

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

des Larp Passau e.V. – Die Chroniken von Gerbalon

1. Geltungsbereich, Veranstalter und Vertragsschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen des Larp Passau e.V., insbesondere für Live-Rollenspiel-Veranstaltungen, Tagesveranstaltungen, Veranstaltungen mit Übernachtung, Workshops, Schulungen, Vereinsangebote und sonstige Formate, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
  2. Veranstalter ist der
    Larp Passau e.V. – Die Chroniken von Gerbalon
    Fattendorf 3, 94136 Thyrnau
    E-Mail: info@larp-passau.org
    Internet: www.larp-passau.org
  3. Die jeweilige Veranstaltungsbeschreibung, die Anmeldung, die Anmeldebestätigung, diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, das geltende Schutzkonzept sowie die für die Veranstaltung bekanntgemachten Spiel-, Sicherheits- und Organisationsregeln bilden gemeinsam die vertragliche Grundlage der Teilnahme.
  4. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages dar. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande.
  5. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen innerhalb angemessener Frist anzunehmen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

2. Veranstaltungscharakter und Leistungsumfang

  1. Live-Rollenspiel-Veranstaltungen sind Freizeit- und Kulturveranstaltungen mit darstellerischen, körperlichen, sozialen und organisatorischen Elementen. Abhängig vom Format können dazu insbesondere Spielhandlungen im Gelände, Tag- und Nachtphasen, körperliche Aktivität, einfache Kampfdarstellungen mit zugelassenen Polsterwaffen, Gruppenunterbringung, Zelt- oder Mehrbettunterkünfte sowie wechselnde Witterungsbedingungen gehören.
  2. Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind ausschließlich die jeweilige Veranstaltungsbeschreibung und die Anmeldebestätigung. Daraus ergeben sich insbesondere Veranstaltungsort, Zeitraum, Teilnahmebeitrag, enthaltene Leistungen, Unterbringung, Verpflegung, Altersvorgaben sowie besondere Teilnahmebedingungen.
  3. Es ist zwischen Tagesveranstaltungen ohne Übernachtung und Veranstaltungen mit Übernachtung zu unterscheiden. Für Veranstaltungen mit Übernachtung können wegen Unterbringung, Nachtphasen und erhöhter Schutzanforderungen zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen, Einverständniserklärungen und organisatorische Vorgaben gelten.
  4. Programm, Plot, Rollenverteilung, NSC-Einsatz, Spielinhalte, Abläufe und organisatorische Details können sich aus sachlichen, sicherheitsbezogenen oder organisatorischen Gründen ändern, soweit dies den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht unzumutbar verändert.

3. Teilnahmevoraussetzungen, Schutzkonzept und Minderjährige

  1. Die Teilnahme setzt voraus, dass die teilnehmende Person die Anforderungen der jeweiligen Ausschreibung erfüllt und die geltenden Regeln anerkennt.
  2. Für alle Veranstaltungen sind das Schutzkonzept des Larp Passau e.V., die geltenden Sicherheitsregeln, der Ehrenkodex sowie die Anweisungen der Spielleitung und der vom Veranstalter eingesetzten Helfer, Betreuenden und Beauftragten verbindlich.
  3. Persönliche, körperliche und emotionale Grenzen anderer Personen sind jederzeit zu achten. Ein „Nein“, ein Stoppsignal oder ein erkennbares Unwohlsein sind unverzüglich zu respektieren.
  4. Minderjährige können nur teilnehmen, soweit dies in der jeweiligen Ausschreibung vorgesehen ist.
  5. Für teilnehmende Personen unter 18 Jahren ist eine wirksame Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Darüber hinaus kann der Veranstalter weitere Nachweise oder Erklärungen verlangen, insbesondere zu Aufsicht, Erreichbarkeit, Heimweg oder Heimreise, medizinischen Notfällen oder besonderen Schutzbedarfen.

3a. Tagesveranstaltungen

  1. Tagesveranstaltungen sind Veranstaltungen ohne Übernachtung.
  2. Minderjährige können an Tagesveranstaltungen nur teilnehmen, wenn die in der Ausschreibung festgelegten Alters- und Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
  3. Der Veranstalter kann bei Tagesveranstaltungen insbesondere Angaben oder Erklärungen verlangen zu:
    • der Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten,
    • der Benennung einer volljährigen Aufsichtsperson,
    • der Heimwegregelung,
    • der Zustimmung zu erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen,
    • gesundheitlichen Besonderheiten, soweit diese für eine sichere Durchführung relevant sind.
  4. Für Kinder unter 14 Jahren oder für teilnehmende Personen unter 16 Jahren können je nach Veranstaltungsformat zusätzliche Voraussetzungen gelten, insbesondere eine vorherige Absprache mit dem Veranstalter oder die Begleitung durch Erziehungsberechtigte oder eine benannte volljährige Aufsichtsperson.

3b. Veranstaltungen mit Übernachtung

  1. Veranstaltungen mit Übernachtung sind Veranstaltungen, bei denen die Teilnahme ganz oder teilweise eine Übernachtung auf dem Veranstaltungsgelände oder in vom Veranstalter vorgesehenen Unterkünften umfasst.
  2. Für Veranstaltungen mit Übernachtung gelten erhöhte organisatorische und schutzbezogene Anforderungen. Der Veranstalter kann die Teilnahme Minderjähriger daher weitergehend beschränken oder von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen.
  3. Der Veranstalter kann insbesondere verlangen:
    • weitergehende Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten,
    • gesonderte Regelungen zu Aufsicht, Schlafsituation, Abholung und vorzeitiger Heimreise,
    • besondere Angaben zu gesundheitlichen oder sonstigen Schutzbedarfen,
    • die Benennung und schriftliche Bestätigung einer volljährigen Aufsichtsperson,
    • eine vorherige Einzelfallabstimmung mit dem Vorstand oder der Veranstaltungsleitung.
  4. Minderjährige und Erwachsene werden im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten grundsätzlich getrennt untergebracht. Schlaf-, Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereiche sind besonders sensible Schutzbereiche; die hierzu geltenden Regeln des Schutzkonzeptes sind verbindlich.
  5. Der Veranstalter ist berechtigt, Minderjährige von Veranstaltungen mit Übernachtung auszuschließen, wenn die organisatorischen, sicherheitsbezogenen oder schutzkonzeptbezogenen Voraussetzungen für eine verantwortbare Teilnahme nicht vorliegen.

4. Anmeldung, Teilnahmebeitrag und Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe des Teilnahmebeitrags ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
  2. Soweit in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist, ist der Teilnahmebeitrag nach Zugang der Anmeldebestätigung und innerhalb der dort genannten Frist fällig.
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Teilnahme von fristgerechter Zahlung abhängig zu machen.
  4. Erfolgt eine Zahlung nicht rechtzeitig, kann der Veranstalter nach vorheriger Mahnung vom Vertrag zurücktreten oder den Platz anderweitig vergeben.
  5. Kosten, Gebühren oder Nachteile, die durch fehlerhafte Zahlungsangaben, Rücklastschriften oder vom Teilnehmer zu vertretende Zahlungsstörungen entstehen, können dem Teilnehmer in tatsächlich entstandener Höhe weiterberechnet werden.

5. Rücktritt, Ersatzperson, Umbuchung, Widerruf

  1. Ein Rücktritt von der Teilnahme ist jederzeit in Textform möglich.
  2. Im Fall des Rücktritts nach Vertragsschluss wird unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 20 % des Teilnahmebeitrags fällig.
  3. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Bereits geleistete Zahlungen werden mit der Stornogebühr verrechnet. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nur, soweit die geleistete Zahlung die Stornogebühr übersteigt.
  5. Der Teilnehmer kann mit Zustimmung des Veranstalters eine geeignete Ersatzperson benennen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. Die Zustimmung kann insbesondere verweigert werden, wenn Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, Minderjährigenregelungen entgegenstehen oder organisatorische Gründe vorliegen.
  6. Umbuchungen auf andere Veranstaltungen sind nur im Einzelfall und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters möglich.
  7. Soweit es sich bei der Veranstaltung um eine Freizeitbetätigung mit spezifischem Termin oder Zeitraum handelt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

6. Änderungen, Verlegung, Absage und Abbruch

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verlegen, zeitlich anzupassen oder organisatorisch umzustellen. Wichtige Gründe sind insbesondere:
    • Nichterreichen einer wirtschaftlich oder organisatorisch erforderlichen Mindestteilnehmerzahl,
    • Erkrankung oder Ausfall wesentlicher Leitungspersonen,
    • Sicherheitsgründe,
    • witterungsbedingte Unzumutbarkeit,
    • behördliche Anordnungen,
    • höhere Gewalt,
    • Ausfall oder Wegfall des Veranstaltungsortes.
  2. Im Fall einer vollständigen Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge erstattet.
  3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Unterkunfts-, Arbeitsausfall- oder Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen und der gesetzlichen Vorschriften.
  4. Der Veranstalter ist berechtigt, Ort, Beginn, Ablauf, Unterbringungsform oder Programmpunkte zu ändern, sofern dies aus sachlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich und für den Teilnehmer zumutbar ist.
  5. Muss eine laufende Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, wegen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder vergleichbarer Umstände abgebrochen oder unterbrochen werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung, soweit der Veranstalter den Grund nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

7. Verhalten, Sicherheit, Ausrüstung, Alkohol und Mitwirkungspflichten

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor und während der Veranstaltung über die geltenden Sicherheitsregeln, Spielregeln, Waffen- und Ausrüstungsvorgaben, Geländegrenzen sowie organisatorischen Hinweise zu informieren und diese einzuhalten.
  2. Eigene Ausrüstung, Waffen, Rüstungen, Zelte, Fahrzeuge und sonstige Gegenstände dürfen nur verwendet werden, soweit sie den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Der Veranstalter oder die Spielleitung können Gegenstände jederzeit ganz oder teilweise von der Nutzung ausschließen.
  3. Den Anweisungen des Veranstalters, der Spielleitung, benannter Ansprechpersonen, Betreuender, Helfender und sonstiger Beauftragter ist Folge zu leisten.
  4. Gefährdende Handlungen sind untersagt. Dazu gehören insbesondere:
    • der Einsatz unzulässiger oder nicht sicherer Ausrüstung,
    • unangemessene Trefferhärte,
    • Klettern an ungeeigneten oder gesperrten Bereichen,
    • offenes Feuer außerhalb freigegebener Bereiche,
    • unangemessener Aufenthalt in Schutzräumen oder Schlafbereichen,
    • Fotografieren oder Filmen in Umkleide-, Dusch- oder Sanitärbereichen,
    • diskriminierendes, beleidigendes, einschüchterndes oder grenzverletzendes Verhalten.
  5. Der Konsum berauschender Substanzen ist untersagt. Alkohol darf nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, der Veranstaltungsregeln und des Schutzkonzeptes konsumiert werden. Minderjährige dürfen keinen Alkohol konsumieren, soweit nicht ausnahmsweise eine ausdrücklich zugelassene und rechtlich zulässige Regelung für die konkrete Veranstaltung besteht.
  6. Teilnehmende haben auf ihre körperlichen Bedürfnisse und Grenzen zu achten. Trinken, Essen, Ruhepausen, Toilettengänge und der Abbruch belastender Situationen haben Vorrang vor dem Spiel.
  7. Stoppsignale und OT-Signale sind jederzeit verbindlich. Spielsituationen sind auf entsprechende Signale sofort zu unterbrechen.

8. Hausrecht, Ausschluss von der Veranstaltung

  1. Der Veranstalter übt das Hausrecht im Rahmen der Veranstaltung aus.
  2. Teilnehmende können ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausgeschlossen oder einzelnen Programmpunkten, Bereichen oder Spielsituationen verwiesen werden, wenn sie:
    • gegen diese Teilnahmebedingungen, das Schutzkonzept, Sicherheitsregeln oder Spielregeln verstoßen,
    • andere Personen gefährden oder erheblich beeinträchtigen,
    • Weisungen berechtigter Personen nicht befolgen,
    • ihre Teilnahmevoraussetzungen unzutreffend angegeben haben,
    • den Veranstaltungsablauf erheblich stören,
    • sich in einem Zustand befinden, der eine sichere Teilnahme nicht mehr zulässt.
  3. Im Fall eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.
  4. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters, insbesondere auf Ersatz entstandener Schäden oder Mehrkosten, bleiben unberührt.

9. Haftung

  1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt:
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
    • in sonstigen Fällen, in denen eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Für mitgebrachte Gegenstände, Ausrüstung, Bekleidung, Fahrzeuge, Wertgegenstände oder Zelte haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze. Eine Verwahrungspflicht besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Der Teilnehmer bleibt für sein eigenes Verhalten, seine eigene Ausrüstung und die von ihm verursachten Schäden selbst verantwortlich.
  5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeitenden, Spielleitungen, Helfenden und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

10. Bild- und Videoaufnahmen / Öffentlichkeitsarbeit

  1. Für Bild- und Videoaufnahmen gelten ergänzend die jeweils bekanntgemachte Regelung zu Bild- und Videoaufnahmen / Öffentlichkeitsarbeit sowie die im Rahmen der Anmeldung eingeholten Einwilligungen oder erklärten Widersprüche.
  2. Die Organisation und Steuerung von Bild- und Videoaufnahmen auf Vereinsveranstaltungen liegt grundsätzlich beim Veranstalter.
  3. Bild- und Videoaufnahmen durch Teilnehmende sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind ausschließlich Aufnahmen von sich selbst oder von den eigenen Kindern, sofern keine weiteren Personen erkennbar aufgenommen werden und die Persönlichkeitsrechte Dritter gewahrt bleiben.
  4. Die Spielleitung oder der Veranstalter sind berechtigt, unzulässige Aufnahmen zu untersagen, ihre Löschung zu verlangen und bei Verstößen Maßnahmen bis hin zum Ausschluss von der Veranstaltung zu ergreifen.
  5. Eine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung identifizierbarer Bild- und Videoaufnahmen wird veranstaltungsbezogen gesondert eingeholt. Sie kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
  6. Soweit der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen offizielle Aufnahmen erstellen und dem Veranstalter die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zustehen oder eingeräumt werden, dürfen diese im Rahmen der bekanntgemachten Regelung für Zwecke des Vereins verwendet werden.

11. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter nur in dem Umfang verarbeitet, wie dies für Anmeldung, Vertragsdurchführung, Veranstaltungsorganisation, Schutzmaßnahmen, gesetzliche Pflichten und berechtigte Vereinsinteressen erforderlich ist.
  2. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere gesundheitsbezogene Angaben, werden nur verarbeitet, soweit dies freiwillig mitgeteilt wird und für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist oder eine andere zulässige Rechtsgrundlage besteht.
  3. Maßgeblich sind die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Veranstalters sowie ergänzende Hinweise in Formularen und Anmeldemasken.
  4. Die betroffene Person ist verpflichtet, relevante Änderungen ihrer Angaben, soweit diese für die Veranstaltung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen.

12. Rechte an Inhalten, Setting, Texten und sonstigen Werken

  1. Rechte an vereinseigenen Logos, offiziellen Bezeichnungen, Regelwerken, Texten, Grafiken, Plotinhalten, Hintergründen, Gestaltungselementen und sonstigen vom Verein bereitgestellten oder verantworteten Inhalten verbleiben beim Veranstalter oder den jeweiligen Rechteinhabern.
  2. Eigene urheberrechtliche Werke von Teilnehmenden bleiben grundsätzlich bei deren Urhebern, soweit nicht eine gesonderte Nutzungsrechtsvereinbarung getroffen wurde.
  3. Soweit Teilnehmende Inhalte im Auftrag, auf Anforderung oder im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung für den Verein erstellen, gelten die jeweils dazu abgeschlossenen Nutzungsrechts- oder Urheberschaftsvereinbarungen.
  4. Die öffentliche, gewerbliche oder vereinsfremde Nutzung offizieller Vereinsinhalte, Aufnahmen, Logos oder Setting-Bestandteile bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters oder der jeweils berechtigten Person.

13. NSC-Regelungen

  1. NSCs sind im Rahmen ihrer Funktion an die Weisungen der Spielleitung gebunden. Den organisatorischen und spielbezogenen Anordnungen der Spielleitung ist Folge zu leisten.
  2. NSCs haben dieselben Sicherheits-, Schutz- und Verhaltensregeln wie sonstige Teilnehmende einzuhalten.
  3. Ein Anspruch auf eine bestimmte Rolle, Darstellung, Plotnähe, Gewandungsvorgabe oder Einsatzdauer besteht nicht.
  4. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, das Schutzkonzept, Sicherheitsvorgaben oder verbindliche Weisungen kann ein NSC von der Veranstaltung ausgeschlossen oder umgeplant werden.

14. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
  4. Sofern in der jeweiligen Ausschreibung für einzelne Veranstaltungen speziellere Regelungen getroffen werden, gehen diese den allgemeinen Teilnahmebedingungen für den jeweiligen Einzelfall vor.

Stand: 05/2026

(diese AGB ersetzen alle vorherigen)