Karmaenergie
Bei der Karmaenergie handelt es sich um einen Anteil der göttlichen Kraft. Die Götter lassen dadurch die Sterblichen an ihrem Wirken teilhaben. Götter verfügen über fast unendlich dieser Energie und die Kraft ist nicht von den Gläubigen abhängig. Die Götter, haben, wenn sie nicht direkt eingreifen, keine Möglichkeit, die Verwendung der Karmaenergie ihrer Gläubigen zu kontrollieren. Die Verantwortung liegt also immer beim Nutzer dieser Energie. Lediglich beim Wiederherstellen der Karmaenergie, wenn der Gläubige mit seiner Gottheit in Kontakt tritt, kann ihm die Energie verweigert werden oder abgestraft werden. Das Auffüllen der Karmaenergie ist immer von einem direkten Kontakt mit der Gottheit verbunden.
Die Seele
Die Seele ist ein kleiner Funke des Lichtbinders und erst dadurch wird man zu einem empfindsamen Wesen. Wir nehmen auch an, dass die Götter dabei jedem seinem Platz in Welt zuteilen.
Dies Seele ist ein feines, äußerst individuelles und für alle bekannten irdischen Einwirkungen unzerstörbares Muster von großer kosmologischer Bedeutung. Wer ein Leben streng nach den Geboten einer bestimmten Gottheit lebt, dessen Seele soll, nach dem Tod in deren Paradies eingehen. Es heißt auch, dass die Geweihten Seelen besitzen, die dem jeweiligen Gott besonders genehm sind. Im Allgemeinen gilt die Seele als größter Schatz, mit dem Götter ihre Macht zu mehren gedenken und den die Erzdämonen entführen wollen, um ihn in der Hölle zu quälen und in Dämonen zu verwandeln.
Die Seele gilt als Sitz von Kreativität, freier Wille und individuellem Handlungspotential. Auch abstrakte Dinge wie Moral, Frömmigkeit, Inspiration oder Vision sollen hier ihren Ausdruck finden.
Zusammenarbeit der Kirchen
Als Kirchen eines Pantheons von acht Göttern stehen sich die einzelnen Kulte so nahe wie Brüder und Schwestern. Versuche zur intensiven Zusammenarbeit der Kirchen, gar der Zusammenlegung aller, hat es in der Vergangenheit bereits mehrfach gegeben. Eine Einigkeit der acht Kirchen jedoch ist tatsächlich nicht mehr als ein gerne verbreiteter Mythos. Bereits wenn es um die Eingrenzung von Zuständigkeiten geht, bestehen große Differenzen, ganz zu schweigen von den Methoden der Problembewältigung. Das Verhältnis zwischen den einzelnen Kirchen des Pantheons mag zwar manchmal sehr angespannt sein, äußeren Feinden und Gegnern des Pantheons (wie Kultisten der Ahsarale, Paktierern) treten die Kirchen jedoch geschlossen entgegen.
Macht und Recht der Kirchen
Als Ankläger oder Zeuge kann ein Priester vor jedem Gericht fungieren, in der Regel wird man seine Worte besonders ernst nehmen und ihnen den Rang von Beweisen zugestehen.
Als Richter kann ein Priester hauptsächlich in einem Tribunal seiner eigenen Kirche fungieren. Für den weltlichen Richter einspringen kann er nur, wenn kein anderer Richter zu erreichen ist. Besser ist es, wenn der Priester ein Notgericht aus unbescholtenen und angesehenen weltlichen Schöffen einberuft, die natürlich auch seine Begleiter sein können. Hier aber kann sich Korruption einschleichen, die von den Göttern nicht gerne gesehen wird.
Als Angeklagter hat der Priester das Recht auf einen Prozess vor einem kirchlichen Gericht, das ihn im Schuldfalle jedoch in der Regel mindestens so streng bestraft wie ein weltlicher Richter. Die Kirchen sind nicht glücklich über Priester, die ihren Ruf beflecken, selbst wenn es „nur“ um weltliche Vergehen und nicht um kirchliche Verfehlungen geht. Die Anwesenheit eines höherrangigen Priesters bei einem weltlichen Prozess ist in weltlichen Angelegenheiten ausreichend, um das Urteil wirksam werden zu lassen. Ein Priester kann nicht in Abwesenheit (endgültig) verurteilt werden.
Kläger, Richter und Henker zugleich sind in Gerbalon gelegentlich nur die Valirianpriester und das wird ihnen mitunter als Anmaßung ausgelegt.
Für Gesetz und Gerechtigkeit selbst steht vor allen anderen Acht, Lyst selbst. Ein Rechtsspruch einer Lystpriesterin wird von niemandem angezweifelt, ist es doch überall bekannt, dass Lyst jene richten lässt, die in ihrem Namen lügen.