Für Eltern und Erziehungsberechtigte

Wenn Ihr Kind an einer Veranstaltung des Larp Passau e.V. teilnimmt, schenken Sie uns Vertrauen. Dieses Vertrauen nehmen wir ernst. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für unseren Verein höchste Priorität. Mit dieser Seite möchten wir transparent erklären, wie wir LARP verstehen, welche Schutzmaßnahmen bei uns gelten und wie wir gemeinsam mit Eltern und Erziehungsberechtigten Verantwortung übernehmen.

Was ist LARP überhaupt?
LARP steht für „Live Action Role Playing“, also Live-Rollenspiel. Die Teilnehmenden schlüpfen in selbst dargestellte Rollen und erleben gemeinsam Geschichten. Im Mittelpunkt stehen Kreativität, Teamarbeit, Empathie, soziales Lernen und gemeinschaftliches Handeln. Gleichzeitig entstehen durch Bewegung, Gruppendynamik, Rollenspiel und emotionale Spielsituationen besondere Anforderungen an Aufsicht, Grenzachtung und Schutz. Deshalb gestalten und begleiten wir unsere Veranstaltungen bewusst und mit klaren Regeln.

Wie wir Schutz verstehen
Unser Verein verfügt über ein umfassendes Schutzkonzept, das für alle Vereinsangebote verbindlich gilt. Zentrale Grundsätze sind: Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle, Grenzen werden respektiert, Rollen oder Spielhandlungen rechtfertigen keine Grenzverletzungen, und Hinweise auf problematische Situationen werden ernst genommen und bearbeitet. Schutz verstehen wir als Gemeinschaftsaufgabe, die nur funktioniert, wenn Verein, Leitungspersonen, Teilnehmende und Eltern offen und verantwortungsvoll zusammenarbeiten.

Wie wir Ihr Kind konkret schützen
Wir arbeiten mit verbindlichen Verhaltensleitlinien, geschulten Spielleitungen und Betreuenden, klaren Zuständigkeiten und benannten Ansprechpersonen. Kinder und Jugendliche werden begleitet, ohne unnötig bevormundet zu werden. Nähe und Distanz sind klar geregelt, Alleinsituationen werden vermieden oder abgesichert, und bei Übernachtungen, Pausen sowie körperlich oder emotional intensiven Spielsituationen gilt besondere Aufmerksamkeit. Hilfe zu holen ist bei uns ausdrücklich erwünscht und wird nicht negativ bewertet.

Bei Tagesveranstaltungen achten wir besonders auf Orientierung, Gruppendynamik, körperliche Belastung und klare Sicherheitskommunikation. Bei Wochenendveranstaltungen kommen zusätzliche Regelungen zu Schlafbereichen, Rückzugsräumen, Nachtphasen und Aufsicht hinzu. Minderjährige und Erwachsene schlafen, wenn möglich, getrennt. Spielleitungen und Betreuende übernachten in der Regel nicht gemeinsam mit minderjährigen Teilnehmenden. Schlafbereiche werden als Schutzräume verstanden und nicht für Spielszenen oder soziale Zusammenkünfte genutzt.

Gesundheit, Pausen und Belastbarkeit
Kinder und Jugendliche sollen bei unseren Veranstaltungen jederzeit auf ihre körperlichen Bedürfnisse achten können. Trinken, Essen, Toilettengänge und Ruhepausen haben Vorrang vor Spielsituationen. Bei Anzeichen von Überforderung, Unwohlsein oder Erschöpfung ist eine Pause einzulegen und bei Bedarf die Spielleitung zu informieren. Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, besondere Bedürfnisse ihres Kindes, etwa in Bezug auf Belastbarkeit, Ernährung, Trinkmenge, Pausen, gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Schutzbedarfe, im Vorfeld offen anzusprechen, damit wir dies in der Planung berücksichtigen können. Diese Angaben dienen ausschließlich der schutzorientierten Planung und werden vertraulich behandelt.

Ihre Rolle als Eltern
Eltern und Erziehungsberechtigte sind wichtige Partner unseres Schutzkonzeptes. Dazu gehört, sich über Inhalte, Regeln und Abläufe zu informieren, die Schutzmaßnahmen des Vereins zu unterstützen, während der Veranstaltung erreichbar zu sein und Hinweise, Sorgen oder Beobachtungen offen anzusprechen. Gleichzeitig respektieren Eltern die vereinbarten Zuständigkeiten und greifen nicht eigenmächtig in Spiel- oder Betreuungssituationen ein. Für die Teilnahme Minderjähriger ist eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich. Diese umfasst insbesondere die Zustimmung zur Teilnahme, die Anerkennung der geltenden Regeln und des Schutzkonzeptes sowie die Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten während der Veranstaltung.

Was gilt bei Bild- und Videoaufnahmen?
Bei Veranstaltungen des Larp Passau e.V. werden regelmäßig Bild- und Videoaufnahmen für Vereinsmedien, Website oder soziale Netzwerke erstellt. Dabei achten wir in besonderem Maße auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie auf die Persönlichkeitsrechte aller Teilnehmenden. Die Organisation und Steuerung solcher Aufnahmen liegt grundsätzlich beim Verein. Aufnahmen durch andere Teilnehmende sind prinzipiell nicht gestattet, ausgenommen sind nur Selbstaufnahmen oder Aufnahmen der eigenen Kinder, sofern dabei keine anderen Personen erkennbar mitaufgenommen werden. Kinder unter 14 Jahren werden bei Veröffentlichungen generell unkenntlich gemacht, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders eingewilligt wurde. Unabhängig vom Alter besteht bei der Anmeldung die Möglichkeit, der Erstellung und Verwendung von Bild- und Videoaufnahmen zu widersprechen.

Was passiert im Verdachts- oder Krisenfall?
Sollte es Hinweise auf Grenzverletzungen, Übergriffe oder andere problematische Situationen geben, handeln wir nach klaren Abläufen. Oberste Priorität hat immer der Schutz der betroffenen Person. Hinweise können mündlich, schriftlich oder digital gemeldet werden. Sie werden vertraulich behandelt, sachlich dokumentiert und von benannten Verantwortlichen eingeordnet. Aktionismus, Bagatellisierung und eigenmächtige Ermittlungen sollen vermieden werden. Bei minderjährigen Betroffenen werden Erziehungsberechtigte situationsangemessen einbezogen, bei Bedarf werden externe Fachstellen oder im akuten Notfall auch Notrufstellen und zuständige Behörden eingeschaltet.