Ansprechpartner und Meldewege

Ein Schutzkonzept ist nur dann wirksam, wenn klar ist, an wen man sich wenden kann. Deshalb benennt der Larp Passau e.V. feste Ansprechpersonen für Prävention und Intervention. Diese Personen sind für Kinder, Jugendliche, Eltern, Mitglieder, Helfende und Mitarbeitende niedrigschwellig erreichbar und dienen als erste Kontaktstelle bei Unsicherheiten, Grenzverletzungen, Beschwerden oder Verdachtsmomenten.

Unsere Ansprechpersonen

Ansprechperson: Mona Sieber
Funktion: Ansprechperson Schutzkonzept / Prävention
E-Mail: schutz@larp-passau.org

Ansprechperson: Yannick Waitz
Funktion: Ansprechperson Schutzkonzept / Prävention
E-Mail: schutz@larp-passau.org

Der Verein sieht mindestens zwei Ansprechpersonen für Prävention und Intervention vor. Diese werden sorgfältig ausgewählt und regelmäßig qualifiziert. Sie verfügen über Grundkenntnisse zu Prävention, Gesprächsführung, Dokumentation, Meldewegen und externen Unterstützungsstrukturen.

Wofür sind die Ansprechpersonen da?
Sie können sich an unsere Ansprechpersonen wenden, wenn Sie ein ungutes Gefühl haben, eine Situation als grenzverletzend erlebt oder beobachtet haben, unsicher sind, ob etwas problematisch war, Unterstützung nach einem Vorfall benötigen oder einfach nicht wissen, an wen Sie sich sonst wenden sollen. Es muss kein „großer Vorfall“ vorliegen, damit eine Kontaktaufnahme sinnvoll ist. Auch frühe Hinweise, Irritationen oder Beobachtungen dürfen und sollen angesprochen werden. Beschwerdemanagement dient ausdrücklich der frühen Klärung und einem sicheren Raum für Hinweise.

Zu den Aufgaben der Ansprechpersonen gehören insbesondere vertrauliche Erstgespräche, die fachliche Einschätzung von Situationen, sachliche Dokumentation sowie die Begleitung bei den weiteren Schritten. Sie sind Anlaufstelle, nicht aber „Ermittlungsinstanz“. Bei Bedarf ziehen sie den Vorstand oder externe Fachstellen hinzu.

Wie können Meldungen erfolgen?
Beschwerden und Hinweise können mündlich, schriftlich oder digital erfolgen. Das bedeutet konkret: persönlich vor Ort, telefonisch, per E-Mail oder über einen vereinbarten digitalen Meldeweg. Wichtig ist nicht die Form, sondern dass Hinweise überhaupt gegeben werden. Der Verein verfügt über klare Meldewege, Zuständigkeiten und Dokumentationspflichten. Bei Vorfällen oder Verdachtsmomenten wird sachlich dokumentiert, was wann, wo und durch wen beobachtet oder berichtet wurde. Spekulationen und vorschnelle Bewertungen sollen vermieden werden.

Was passiert nach einer Meldung?
Nach einer Meldung gilt: Ruhe bewahren, zuhören, ernst nehmen, dokumentieren und den Schutz der betroffenen Person in den Mittelpunkt stellen. Es geht nicht darum, vorschnell Schuld festzustellen, sondern professionell und schutzorientiert zu handeln. Je nach Lage können Schutzmaßnahmen, Gespräche, räumliche Trennung, Begleitung, der Einbezug des Vorstands, externe Beratung oder weitergehende Schritte erforderlich sein. Bei akuter Gefahr oder konkretem Straftatverdacht wird unverzüglich gehandelt, dann können auch Notrufstellen, Behörden oder Fachstellen einbezogen werden.

Wichtige Grundsätze im Umgang mit Meldungen
Gespräche erfolgen ruhig, wertschätzend und ohne Druck. Betroffenen wird nichts versprochen, was nicht sicher eingehalten werden kann. Nach außen kommunizieren nur autorisierte Personen. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte werden strikt gewahrt. Der Verein arbeitet bewusst gegen Bagatellisierung, aber auch gegen vorschnellen Aktionismus. Ziel ist immer ein besonnenes, transparentes und schutzorientiertes Vorgehen.

Ansprechbarkeit auf Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen werden zusätzlich vor Ort erreichbare Anlaufstellen kommuniziert. Diese sind bewusst niedrigschwellig, gut lesbar und auch für Kinder und Jugendliche verständlich gestaltet. Ergänzend können sie in schriftlichen Materialien oder digitalen Kanälen bekanntgemacht werden. So soll sichergestellt werden, dass Hilfe im Bedarfsfall nicht an fehlender Sichtbarkeit scheitert.

Hinweis für den Ernstfall
Bei akuter Gefahr, medizinischen Notfällen oder Straftatverdacht gilt: sofort Hilfe holen. In solchen Fällen stehen der Schutz der betroffenen Person, Erste Hilfe und gegebenenfalls die Kontaktaufnahme mit Notrufstellen an erster Stelle.